Antrag
Igel und Co. schützen – nächtliches Fahrverbot für Mähroboter erlassen!
- Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Allgemeinverfügung), wie auch in Landshut ein Fahrverbot für Mähroboter während der Nachtstunden und der Dämmerungszeiten erlassen werden kann und stellt diese in einem Entwurf dem Stadtrat vor. Die Verbotszeiten sollen sich an den Hauptaktivitätszeiten nachtaktiver Tiere orientieren und den Zeitraum 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang umfassen.
- Diese Regelung soll dem Stadtrat bis spätestens Anfang des kommenden Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden.
- Flankierend informiert die Stadt Landshut die Öffentlichkeit über geeignete Maßnahmen zum Igelschutz und über Gefahrenvermeidung von Mährobotern für Kleintiere
Begründung:
Nacht- und dämmerungsaktive, regelmäßig auch im Stadtgebiet von Landshut in Gärten vorkommende Wirbeltiere wie Igel, Kröten, Eidechsen. Blindschleichen und Schlangen sind besonders gefährdet, durch nachts fahrende Mähroboter schwer verletzt oder getötet zu werden. Igel beispielsweise rollen sich bei Gefahr zusammen und sind dann den scharfen Klingen der Mähroboter schutzlos ausgeliefert. Die Deutsche Wildtierstiftung hat den Braunbrustigel 2024 zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf den Rückgang der Bestände aufmerksam zu machen und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen zu unterstreichen. Erstmals gilt der westeuropäische Igel laut der internationalen Roten Liste der IUCN damit als „potenziell gefährdet“. Laut Angaben der Organisation sind die Bestände in mehr als der Hälfte der Länder, in denen er lebt, zurückgegangenen – darunter auch Deutschland und insbesondere Bayern.
Der Verlust geeigneter Lebensräume, der Klimawandel und Strukturarmut sowie der Straßenverkehr, dem viele Igel zum Opfer fallen, aber zunehmend auch die Gefährdung durch Mähroboter tragen maßgeblich zum Bestandsrückgang bei. Die Stadt Köln hat bereits ein Nachtfahrverbot für Mähroboter eingeführt, um den Schutz von Igeln und anderen Kleintieren zu gewährleisten. Auch in Bayern beschäftigen sich demnach bereits mehrere Kommunen mit einem Nachtfahrverbot. Die Gemeinde Eichenau (Landkreis Fürstenfeldbruck) hat bereits eines erlassen. Die Maßnahme orientiert sich an den Hauptaktivitätszeiten der Tiere und ist eine wirksame Schutzmaßnahme, die auch in unserer Stadt umgesetzt werden sollte. Tagsüber können die Geräte weiterhin genutzt werden.
Igel sind in Gärten als Vertilger von Nacktschnecken sehr nützlich und Sympathieträger. Auch aus Tierschutzgründen sollten diese beliebten „Stachelritter“ effektiv geschützt werden. Das Verbot ist auch verhältnismäßig, da auch für andere Gartengeräte Nutzungszeiten zu beachten sind.
Elke März-Granda Dr. S. Müller-Kröhling
Foto:
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